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Wie das funktioniert?
Sie geben uns einen Tipp. Wir prüfen diesen und bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung von uns als „Tippgeber“. Berücksichtigt werden können nur
Tippgeberprovisionen, welche ausschließlich vor Abschluss des Maklervertrages vereinbart wurden. Führt Ihre Empfehlung nach Überprüfung zum erfolgreichen
Verkauf (notarielle Beurkundung) oder zur erfolgreichen Vermietung (Schließung eines rechtskräftigen Mietvertrags) der benannten Immobilie durch uns,
erhalten Sie Ihre Tippgeberprovision.
Voraussetzung:
• Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück sind uns noch unbekannt.
• Die Immobilie ist aktuell nicht zum Verkauf bzw. zur Vermietung inseriert (zum Beispiel auf Online-Plattformen, Printmedien, etc.).
• Sie dürfen kein Ehe- oder Lebenspartner Ihrer Empfehlung sein.
• Sie dürfen bekannt, befreundet oder auch verwandt sein.
Ihr Tipp ist uns etwas wert!
Sie
kennen
jemanden,
der
sein
Haus,
eine
Wohnung
oder
ein
Grundstück
VERKAUFEN
möchte?
Empfehlen Sie uns!
Vermitteln
wir
erfolgreich
das
von
Ihnen
getippte
Objekt,
wert-
schätzen wir das mit
10% unserer Käuferprovision
.
Bekannte,
Verwandte
oder
Nachbarn
haben
Ihnen
erzählt,
dass sie ihr Haus oder ihre Wohnung
VERMIETEN
möchten?
Empfehlen Sie uns!
Vermitteln
wir
erfolgreich
das
von
Ihnen
getippte
Objekt,
wert-
schätzen wir das mit
100 € unserer Maklerprovision
.