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Wie das funktioniert? Sie geben uns einen Tipp. Wir prüfen diesen und bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung von uns als „Tippgeber“. Berücksichtigt werden können nur Tippgeberprovisionen, welche ausschließlich vor Abschluss des Maklervertrages vereinbart wurden. Führt Ihre Empfehlung nach Überprüfung zum erfolgreichen Verkauf (notarielle Beurkundung) oder zur erfolgreichen Vermietung (Schließung eines rechtskräftigen Mietvertrags) der benannten Immobilie durch uns, erhalten Sie Ihre Tippgeberprovision. Voraussetzung:  Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück sind uns noch unbekannt. Die Immobilie ist aktuell nicht zum Verkauf bzw. zur Vermietung inseriert (zum Beispiel auf Online-Plattformen, Printmedien, etc.). Sie dürfen kein Ehe- oder Lebenspartner Ihrer Empfehlung sein. Sie dürfen bekannt, befreundet oder auch verwandt sein.
Ihr Tipp ist uns etwas wert! Sie kennen jemanden, der sein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück VERKAUFEN möchte? Empfehlen Sie uns! Vermitteln wir erfolgreich das von Ihnen getippte Objekt, wert- schätzen wir das mit 10% unserer Käuferprovision . Bekannte, Verwandte oder Nachbarn haben Ihnen erzählt, dass sie ihr Haus oder ihre Wohnung VERMIETEN möchten? Empfehlen Sie uns! Vermitteln wir erfolgreich das von Ihnen getippte Objekt, wert- schätzen wir das mit 100 € unserer Maklerprovision .
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